Sowohl der VfGH als auch das BFG hatten sich in der jüngeren Vergangenheit mit der steuerlichen Behandlung von Fremdwährungskrediten zur Finanzierung eines im Privatvermögen gehaltenen Grundstücks auseinanderzusetzen. Während die Entscheidung des VfGH die Abzugsfähigkeit von Kursverlusten aus einem Fremdwährungskredit bei den Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen betraf, standen in der Entscheidung des BFG Optionsprämien anlässlich der Absicherung gegen derartige Kursverluste im Mittelpunkt. Ausgehend davon setzt sich der vorliegende Beitrag - neben einem Überblick über die zentralen Aussagen der Gerichte - mit der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen aus einem Fremdwährungskredit zur Anschaffung eines privaten Grundstücks auseinander.