EStG 1988: § 31 Abs 1
VwGH 4. 9. 2014, 2011/15/0039
Die Bestimmungen des § 31 Abs 1 EStG sollten vor der (grundlegenden) Reform der Besteuerung von Kapitalvermögen durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111, die Einmalbesteuerung von Gewinnen aus Körperschaften sicherstellen und aufgespeicherte Gewinne, die auf Ebene des Anteilseigners noch nicht erfasst wurden, im Zeitpunkt der Veräußerung der Besteuerung zuführen.