EStG 1988: § 4 Abs 1 und Abs 4
VwGH 26. 2. 2015, 2012/15/0005
Beteiligungen an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft oder an einer Vertriebsgesellschaft gehören zum notwendigen Betriebsvermögen (vgl VwGH 18. 9. 2003, 2001/15/0008, 0009), sodass damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen auch als Betriebsausgaben abziehbar sind.