Die RV des StRefG 2015 sehe eine Reihe von Änderungen bei der Immobilienbesteuerung vor. Neben Änderungen im Bereich der GrESt komme es bei der Abschreibung, beim Verteilungszeitraum von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen sowie bei der ImmoESt durch Erhöhung des Steuersatzes auf 30 % sowie Wegfall des Inflationsabschlags zu Veränderungen. Diese werden voraussichtlich mit 1. 1. 2016 in Kraft treten.