Mit dem StRefG 2015/2016 würden der besondere Steuersatz für Immobilienveräußerungen durch natürliche Personen von derzeit 25 % auf 30 % erhöht und auch die Verlustverwertungsmöglichkeiten adaptiert. Neben diesen Änderungen gäbe es noch zahlreiche Neuerungen im Immobilienbereich, insb in der Vermietung und Verpachtung.