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Bescheidaufhebung gemäß § 295 Abs 4 BAO: Dieses Antragsrecht lässt viele Wünsche offen (Schwaiger, SWK 17/2015, S. 786

Artikelrundschau Juni 2016(Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/588ÖStZ 2015, 487 Heft 15 und 16 v. 14.8.2015

Das Antragsrecht des § 295 Abs 4 BAO gäbe die Möglichkeit die Aufhebung von abgeleiteten Bescheiden zu verlangen, wenn sie auf Nichtbescheiden basieren. Eine Bestandsaufnahme der ersten Judikatur und literarischen Untersuchungen zeige, dass diese Bestimmung viele Erwartungen enttäuscht habe.

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