Eine Entscheidung des VwGH zur Frage der Rechtmäßigkeit der Verordnung über die Auslegung von Art 19 des Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein, BGBl II 2013/450, sei noch ausständig. Das BFG erhob Zweifel, ob die Auslegung des Begriffs "in der Erfüllung der staatlichen Aufgaben" mit dem Vertragsrecht konform gehe. Jirousek präsentiert seine Ansichten zu diesem Thema aus der Sicht des BMF.