Der Autor sucht in seinem Beitrag nachstehende Fragen zu beantworten: Wie weit sind Kosten für den Jahresabschluss und dessen Prüfung rückzustellen? Sind Kosten einer Außenprüfung der Finanzverwaltung rückzustellen? Welche Rolle spielen dabei werterhellende Umstände?