Die im Zuge der letzten großen Steuerreform in Österreich initiierte Diskussion um die Relativierung des Bankgeheimnisses, um umfangreiche Kontrollen durch die Finanzbehörden zu ermöglichen, habe das Interesse an rechtsvergleichenden Betrachtungen geweckt. Viele technische Fragen seien in diesem Zusammenhang offen. In Italien habe es in der Vergangenheit eine ähnliche Diskussion gegeben, weshalb eine vergleichende Betrachtung angemessen sei.