In der Punktation zur Steuerreform 2015/16 ist ua eine Erhöhung der "Negativsteuer" geplant. Hinsichtlich der Ermittlung der Erstattungsbeträge könnten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Unter Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Änderungen würden die Ergebnisse hinsichtlich einer Entlastungswirkung durch eine Anhebung der Negativsteuer in einem nicht unerheblichen Ausmaß divergieren. Eine legistische Klarstellung sei wünschenswert.