Mit dieser Änderung der Grundbuchsgebührenverordnung (GGV, BGBl II 2015/157) wird die gemeinsame Entrichtung der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr im Grundbuch beim zuständigen Finanzamt mit 1. 7. 2015 wieder eingeführt. Die gesetzlichen Grundlagen wurden durch die GGN 2014 und GrEStG-Novelle 2014 (ÖStZ 2014/406) geschaffen.