KStG 1988: § 7 Abs 2 (EStG 1988: § 16 Abs 1)
VwGH 25. 6. 2014, 2011/13/0049
Traf die Käuferin (eine Privatstiftung) beim Kauf von Aktien die vertragliche Verpflichtung gegenüber der Verkäuferin, ihr den Gewinn aus dem künftigen Weiterverkauf der Aktien herauszugeben und bis zum Weiterverkauf bloß kostendeckende Dividenden zu beziehen, hinderte dies nicht die Zurechnung von den tatsächlich bezogenen höheren laufenden Dividenden an die Aktionärin. Zahlt die Aktionärin die bezogenen Dividenden der Verkäuferin als Vorauszahlung auf den vereinbarungsgemäß weiterzuleitenden Aktien-Verkaufsgewinn, bildet diese "Dividendenweiterleitung" keine Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 16 Abs 1 EStG iVm § 7 Abs 2 KStG).