Das RÄG 2014 trete mit 20. 7. 2015 in Kraft und sei erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. Insb im Bereich der latenten Steuern nähere sich durch diese Reform das österr Bilanzrecht weiter den internationalen Bilanzierungsgrundsätzen an. Im Beitrag werden die Auswirkungen des RÄG 2014 auf die Ermittlung latenter Steuern dargestellt und dabei aufkommende Zweifelsfragen diskutiert. Vorweg könne festgehalten werden, dass der Themenkomplex latente Steuern bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen künftig größere Bedeutung erlangen werde.