Bei im zweiten Halbjahr 2013 gegründeten GmbHs, die durch eine rückwirkende Umgründungsmaßnahme iSd UmgrStG steuerlich rückwirkend in die unbeschränkte Steuerpflicht eingetreten seien, sei die Höhe der Mindestkörperschaftsteuer im ersten Halbjahr des Kalenderjahrs 2013 auf den ersten Blick unklar. Der Beitrag geht dieser Frage nach und unterbreitet eine gesetzeskonforme Lösung.