Mit dem 1. StabG 2012 sei die beschränkte KöSt-Pflicht der zweiten Art von inländischen KöR auf Grundstücksveräußerungen erweitert worden. Der Autor setzt sich mit den Fragen auseinander, welche Grundstücke von KöR von der Ausweitung der beschränkten KöSt-Pflicht betroffen sind und welche Befreiungstatbestände bei der Veräußerung von Grundstücken durch KöR grundsätzlich zur Anwendung kommen.