Vermietungen von Wohnimmobilien durch Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter sind bei ungewöhnlichen Gestaltungen steuerlich unzulässig. Die Rechtsprechung des VwGH weist solche Wohnimmobilien dem außerbetrieblichen Bereich der Kapitalgesellschaft zu. Die KStR 2013 bevorzugen hingegen die Zuweisung des wirtschaftlichen Eigentums an den Gesellschafter. Taugt das Prüfschema der KStR 20131 zur Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers und wird damit den Vorgaben des VwGH Rechnung getragen?