Internationale Verständigungsverfahren zur Beseitigung internationaler Doppelbesteuerungsfälle würden zunehmend an Bedeutung gewinnen. Im Rahmen von Verständigungsverfahren seien die Parteienrechte im Vergleich zum nationalen Recht deutlich eingeschränkt. Rechtsgrundsätze wie das Recht auf Akteneinsicht würden nicht gelten, obwohl dies vom nationalen Verfahrensrecht verlangt werde. Dieses Defizit sei erkannt und von der Steuerreformkommission aufgegriffen worden. Die Umsetzung bleibe abzuwarten. Die Autoren geben einen Überblick.