Seit 1. 1. 2015 können erstmals Parteien eines Gerichtsverfahrens generelle Normen (Gesetze, Verordnungen, Staatsverträge) beim VfGH mittels eines Parteiantrags auf Normenkontrolle - der sog "Gesetzesbeschwerde" - anfechten. Damit können potenziell verfassungswidrige Bestimmungen, die im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten angewendet werden, auf Antrag Einzelner hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität überprüft werden.