Unternehmensrechtlichen Geschäftsführern obliege die gesamte Geschäftsfüh-
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rung einer GmbH. In der Praxis würden Geschäftsführern jedoch oft bestimmte Kompetenzbereiche zugeordnet. Es komme sogar vor, dass Geschäftsführer bloß für die Durchführung einer einzelnen Angelegenheit (zB die Prozessführung) bestellt würden. Die gesellschaftsrechtliche Stellung als unternehmensrechtlicher Geschäftsführer liefere für dessen steuerrechtliche Behandlung kein Anknüpfungsmerkmal. Der Beitrag liefert einen Überblick über die steuerrechtliche Einordnung von GmbH-Geschäftsführern.