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Die "Register" zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Stiftungen im aktuellen Vorschlag zur Vierten Geldwäscherichtlinie (Malle, RWZ 2015/19, S. 65)

Artikelrundschau März 2015 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/404ÖStZ 2015, 306 Heft 10 v. 15.5.2015

Die Europäische Kommission habe im Februar 2013 einen Vorschlag für die "Vierte Geldwäscherichtlinie" vorgelegt, der erhöhte Anforderungen im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Geldwäscheverdachtsfälle stelle. Nach eingehenden Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat liege nunmehr ein finaler Vorschlag der neuen Richtlinie vor. In der aktuellen Fassung dieses Vorschlags zur 4. GeldwäscheRL seien ua auch verpflichtend einzurichtende Register vorgesehen, in welche die wirtschaftlichen Eigentümer von Stiftungen einzutragen sind.

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