Die Europäische Kommission habe im Februar 2013 einen Vorschlag für die "Vierte Geldwäscherichtlinie" vorgelegt, der erhöhte Anforderungen im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Geldwäscheverdachtsfälle stelle. Nach eingehenden Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat liege nunmehr ein finaler Vorschlag der neuen Richtlinie vor. In der aktuellen Fassung dieses Vorschlags zur 4. GeldwäscheRL seien ua auch verpflichtend einzurichtende Register vorgesehen, in welche die wirtschaftlichen Eigentümer von Stiftungen einzutragen sind.