Im österr Steuerrecht fänden sich seit Anfang der 1980er-Jahre begünstigende Bestimmungen für Forschung & Entwicklung (F&E). Die steuerliche F&E-Förderung stelle eine wichtige Komponente für die Festigung des Wirtschaftsstandorts Ö dar und wurde seit ihrer Einführung stetig erweitert. Mit der Abgrenzungsfrage, bis zu welchem Zeitpunkt noch von begünstigten F&E-Aufwendungen und ab wann von nicht begünstigten Produktionstätigkeiten auszugehen ist, beschäftigt sich der Beitrag.