Das BFG habe im Erkenntnis vom 4. 3. 2014, RV/5100818/2009, bei einem Vollamortisationsvertrag im Rahmen eines Sale-and-lease-back-Vertrags das Vorliegen von Kaufoptionen angenommen und deren Ausübung als gegeben angenommen. Der Autor bespricht die Entscheidung und analysiert verschiedene Sachverhaltskonstellationen.