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(Nicht-)Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten (Renner, SWK 7/2015, S. 369)

Artikelrundschau März 2015 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/387ÖStZ 2015, 305 Heft 10 v. 15.5.2015

Vor dem VwGH war strittig, ob Schadenersatzzahlungen eines Notars betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben waren. Der Gerichtshof habe im Erkenntnis vom 30. 10. 2014, 2011/15/0137, die Abzugsfähigkeit anerkannt, obwohl der Notar treuhandwidrig grob schuldhaft gehandelt habe. Die über ihn verhängte Geldstrafe habe der VwGH hingegen nicht als Betriebsausgabe angesehen.

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