vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zusammenspiel Einheitswert und LuF-PauschVO 2015 (Hammerl, RdW 2015/187, S. 196)

Artikelrundschau März 2015 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/385ÖStZ 2015, 304 Heft 10 v. 15.5.2015

Die LuF-PauschVO 2015 sei abstrakt erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden. Sowohl für die konkrete Anwendbarkeit der LuF-PauschVO 2015 als auch für die Anwendbarkeit der Vollpauschalierung im Rahmen der Verordnung spiele der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs eine wesentliche Rolle. Dabei bewege sich der Steuerpflichtige aber im Spannungsfeld der LuF-PauschVO 2015 und der Hauptfeststellung, wobei sich für den konkreten Betrieb Fragestellungen aus dem Umstand ergeben, dass einerseits eine neue Hauptfeststellung für diesen Betrieb noch nicht durchgeführt wurde und andererseits in Jahren nach 2015 Einheitswerte festgestellt würden, die die Einheitswertgrenzen für die Vollpauschalierung oder gar für die Anwendbarkeit der LuF-PauschVO 2015 überschreiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!