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Die Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug nach der Rechtsprechung des EuGH

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageÖStZ 2014/351ÖStZ 2014, 233 Heft 9 v. 2.5.2014

(Ehrke-Rabel, taxlex 3/2014, S. 129)

Die Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sei nach wie vor regelmäßig Gegenstand diverser Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. Im Beitrag werden die wesentlichen Aussagen des EuGH in diesem Zusammenhang wiedergegeben. Fraglich sei vor allem, inwieweit eine nachträgliche Rechnungsberichtigung zum (nachträglichen) Vorsteuerabzug berechtige.

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