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Begriff der "umfassenden Amtshilfe" im österreichischen Steuerrecht

Internationales SteuerrechtHon.-Prof. MR Dr. Heinz JirousekÖStZ 2014/277ÖStZ 2014, 187 Heft 8 v. 16.4.2014

Das österreichische Steuerrecht knüpft in einigen Fällen an das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe an, zB bei der Steuerbefreiung von Portfoliodividenden aus Drittstaaten gem § 10 Abs 1 Z 6 KStG idF AbgÄG 2011 oder jüngst bei der durch das AbgÄG 2014 bewirkten Neuregelung der Verlustnachversteuerung gem § 2 Abs 8 EStG 1988, der Spendenbegünstigung gem § 4a Abs 4 EStG 1988 und der Eingrenzung der ausländischen Gruppenmitglieder gemäß § 9 Abs 2 KStG 1988. Zur Klarstellung der Frage, gegenüber welchen Staaten oder Territorien Rechtsbeziehungen über eine "umfassende" Amtshilfe bestehen, wurde seitens des BMF eine Staatenliste auf der FINDOK kundgemacht. Der Begriff "umfassende" Amtshilfe wird seitens des BMF im Sinn des "großen" Informationsaustausches verstanden, der somit über den Umfang der für die reine Abkommensanwendung erforderlichen Informationen hinausgeht. Als hierfür maßgebliche Rechtsgrundlagen kommen derzeit die RL 2011/16/EU bzw das EU-AHG, DBA-Auskunftsklauseln bzw Abkommen über den Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreements - TIEA) in Betracht. Der nachstehende Beitrag untersucht die Bestimmung dieses Begriffs im Außensteuerrecht unter besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung des nationalen und internationalen Rechts.

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