UStG 1994: § 1 Abs 1 Z 2, § 3 Abs 2, § 12 Abs 1
VwGH 19. 12. 2013, 2009/15/0137
Nach dem Erk vom 25. 7. 2013, 2011/15/0055, schließt weder der Umstand, dass die Herstellung und Erhaltung öffentlicher Straßen in den Aufgabenbereich der Gebietskörperschaften fällt, noch der Umstand, dass eine errichtete Verkehrsfläche letztlich in des Eigentum des Straßeneigentümers übergeht, einen Vorsteuerabzug eines die Bauleistung in Auftrag gebenden Unternehmens aus. Dies gilt auch für die Anschlusskosten eines Gewerbeparks an das öffentliche Verkehrsnetz durch einen ausgegliederten Rechtsträger einer Gemeinde, der die Errichtung und die Verwaltung des Gewerbeparks zum Inhalt hat.