vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitszimmer (häusliches), mehrere Einkunftsquellen, keine Kostenaufteilung

JudikaturÖStZ 2014/265ÖStZ 2014, 181 Heft 7 v. 2.4.2014

EStG 1988: § 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit d

VwGH 19. 12. 2013, 2010/15/0124

Es trifft zwar zu, dass Aufwendungen, die durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst sind, auf diese einzelnen Quellen aufzuteilen sind. Die Frage einer solchen Aufteilung stellt sich allerdings im Rahmen der Regelung der Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte