(Schmoll, ÖJZ 3/2014, S. 101)
Die Wiederaufnahmeregelung des VwGVG ist jener des AVG nachgebildet, doch weisen die Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens und die Wiederaufnahme des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens strukturelle Unterschiede auf. Der Beitrag setzt sich