(Jirousek, ÖStZ 2014/108, S. 64)
Mit Beschluss vom 24. 10. 2013, Zl A 2013/0010-1, stellte der VwGH gem Art 140a B-VG an den VfGH den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art 14 DBA-Liechtenstein. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gründen auf dem Umstand, dass Einkünfte aus selbständiger Arbeit der Freistellungsmethode, während gewerbliche Einkünfte der Anrechnungsmethode unterliegen