In seiner Entscheidung vom 12. 2. 2013, RV/0379-L/12 vertritt der UFS Linz die Auffassung, dass Anerkennungspreise für eine Dissertation "jedenfalls" steuerpflichtig sind. Der vorliegende Beitrag untersucht die Entscheidung des UFS kritisch und prüft, ob die Preisgelder tatsächlich unter eine Einkunftsart fallen können.