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Neuer NoVA-Tarif für PKW ab 1. März 2014

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2014/232ÖStZ 2014, 160 Heft 7 v. 2.4.2014

Durch das Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl I 2014/13, wurde mit Wirksamkeit ab 1. 3. 2014 ein neuer NoVA-Tarif geschaffen. Weiterhin gelten grundsätzlich zwei Tarifarten für Motorräder und Personenkraftwagen. Betroffen vom neuen NoVA-Tarif sind insbesondere Personenkraftwagen.

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