Durch das Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl I 2014/13, wurde mit Wirksamkeit ab 1. 3. 2014 ein neuer NoVA-Tarif geschaffen. Weiterhin gelten grundsätzlich zwei Tarifarten für Motorräder und Personenkraftwagen. Betroffen vom neuen NoVA-Tarif sind insbesondere Personenkraftwagen.