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Gesetzwidrige Differenzierung bei Gewinnen aus Obstkulturen

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2014/971ÖStZ 2014, 632 Heft 24 v. 15.12.2014

(Baldauf, SWK 29/2014, S. 1254)

Mit dem AbgÄG 2012 habe der Gesetzgeber Verordnungsermächtigung zur Erlassung einer land- und forstwirtschaftlichen PauschalierungsVO eingeschränkt. Neben anderen Voraussetzungen sei vorgesehen worden, dass eine Erfassung des Gewinns "aus Obstkulturen" mithilfe von Reingewinnsätzen nur mehr zulässig sei, wenn die selbst bewirtschaftete Fläche nicht mehr als 10 ha beträgt.

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