(Baldauf, SWK 28/2014, S. 1210)
In § 17 EStG wie auch in den zu diesen Bestimmungen ergangenen Durchführungsverordnungen sind diverse Pauschalierungen von Betriebsausgaben und Werbungskosten vorgesehen. Fraglich sei in vielen Fällen, ob die vorgesehenen Pauschbeträge auch dann angewendet werden können, wenn Betriebsausgaben oder Werbungskosten - vermutet oder zugestanden - gar nicht erwachsen sind.