(Bubeck, ÖStZ 2014/835, S. 524)
Im Zusammenhang mit der Teilwertabschreibung von Beteiligungen setze der VwGH strenge Maßstäbe. Die Autorin stellt dar, unter welchen Voraussetzungen und unter Angabe welcher Gründe für eine Abwertung die Teilwertabschreibung einer Beteiligung steuerlich anzuerkennen bzw zu versagen sei.