Am 4. Dezember wurde die Regierungsvorlage zum 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 im Finanzausschuss behandelt. Im Zuge seiner Beratungen wurden ein Abänderungsantrag, ua auf Herausnahme erweiterter Kompetenzen für die Finanzstrafbehörden, sowie ein Selbständiger Antrag, der eine Novelle zum Tabakgesetz zum Gegenstand hat, beschlossen. Bei der Behandlung im Plenum des Nationalrates am 11. Dezember wurde dem 2. AbgÄG 2014 inklusive eines zusätzlichen in zweiter Lesung eingebrachten Abänderungsantrags mit einer Erleichterung für Händler von E-Zigaretten und der Änderung des Tabakgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.