(Schweisgut, SWK 28/2014, S. 1231)
Mit Urteil vom 26. 9. 2013, C-189/11 , Kommission/Spanien, habe der EuGH entschieden, dass die Margenbesteuerung nicht erst auf den letzten Unternehmer in der Unternehmerkette anzuwenden sei, sondern bereits auf denjenigen Unternehmer, der nicht mehr Eigenleistungen erbringe, sondern bereits Reisevorleistungen zukaufe. Der Autor stellt die Auswirkungen für die Reisebürobranche und den Tourismus dar.