(Baldauf, SWK 30/2014, S. 1303)
Die Schaffung eines BFG anstelle des UFS habe zu - teilweise wenig beachteten - Änderungen des Verfahrensrechts geführt. Zu diesen gehörten die Bestimmungen über die Vorlage der Akten durch die belangte Abgabenbehörde. Gerade für die Bf stelle sich die Frage, ob die derzeit geübte Praxis der Vorlage den Intentionen des Gesetzgebers entspricht.