Die Behandlung umsatzsteuerlicher Reihengeschäfte ist Dauerthema in der betrieblichen Praxis und immer wieder Thema bei Betriebsprüfungen. Dies nicht nur in Hinblick auf die möglichen quantitativen Auswirkungen, sondern weil die Zuordnung der bewegten und ruhenden Lieferung gerade in internationalen Fällen uneinheitlich beurteilt und gehandhabt wird. Gerade die Zuordnung der bewegten und ruhenden Lieferung zieht jedoch erhebliche umsatzsteuerliche Konsequenzen nach sich. Die dabei von der österreichischen Finanzverwaltung vertretene strikte Auffassung dürfte wohl nicht in Einklang mit der jüngeren Judikatur des EuGH stehen. Die Ergebnisunterlage des Salzburger Steuerdialogs 2014 zur Umsatzsteuer lässt auch nicht darauf schließen, dass die österreichische Finanzverwaltung in absehbarer Zeit ihre Auffassung ändern wird. Aus aktuellem Anlass diskutiert Teil 1 des vorliegenden Beitrags die umsatzsteuerlichen Grundsätze und Entscheidungsgrundlagen bei Reihengeschäften und geht dabei auch auf die in der jüngeren Zeit hierzu ergangene Judikatur insbesondere des EuGH ein. Der Fokus in Teil 2 liegt auf einer näheren Betrachtung der Bedeutung der Incoterms , die zwar nach Auffassung der österreichischen Finanzverwaltung nicht von Relevanz sind, mE nach jedoch durchaus eine (mitunter maßgebliche) Rolle spielen. Dies zu zeigen ist Ziel des vorliegenden Beitrags.