(Knechtl, SWK 25/2014, S. 1092)
Die Anerkennung von Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten für Kurse, die auch persönlichkeitsbildende Inhalte vermitteln, als Werbungskosten sei oftmals strittig, weil es einen Zusammenhang zum nichtabzugsfähigen Bereich der privaten Lebensführung gäbe. Der VwGH habe sich in der Entscheidung vom 26. 4. 2014, 2011/15/0068, damit auseinandergesetzt.