(M. Mayr, taxlex 9/2014, S. 309)
Ab 2015 sehe das UStG neue Leistungsortsregelungen bei bestimmten sonstigen Leistungen vor. Zudem ermögliche es erstmalig österr Unternehmern, bestimmte Umsätze, die in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgeführt werden, im Inland zu erklären und abzuwickeln. Teil 1 beschäftigt sich mit der Definition der betroffenen Leistungen und der Neuregelung deren Orts.