(Pfeiffer, ÖStZ 2014/691, S. 434)
Loukota/Wimpissinger seien zum Schluss gekommen, dass der Tausch gegen Bitcoin keine umsatzsteuerbare Leistung oder Lieferung darstellte. Der Autor legt eine andere Ansicht der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoins sowie anderer kryptografischer Währungen dar und zeigt auf, dass innerhalb der EU ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Behandlung unumgänglich sei.