(Bendlinger, SWI 9/2014, S. 410)
Die neue Verteilungsnorm des dt Außersteuerrechts für Unternehmensgewinne folge dem "Authorized OECD Approach" (AOA), wonach für Zwecke der Ergebnisabgrenzung Betriebsstätten wie ein eigenständiges Unternehmen behandelt werden sollen.