(Merzo, ecolex 8/2014, S. 737)
Das bisherige System, die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen, wurde vom VfGH mit Wirkung zum 31. 5. 2014 als gleichheitswidrig aufgehoben. Die Neuregelung knüpft nunmehr hinsichtlich der Maßgeblichkeit von Einheitswerten nicht mehr an das Fehlen einer Gegenleistung, sondern an den Erwerb innerhalb eines begünstigten Familienkreises an.