(Gassner, SWK 23-24/2014, S. 1016)
Allein in Wien werde täglich 20.000-mal Sex verkauft. Bisher von Abgabenbehörden und Bordellbetreibern auf die Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG gestützte Pauschalerhebungen bezüglich deren Prostituierten dürfen in Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung nicht mehr praktiziert werden, womit jede einzelne Prostituierte steuerlich dezidiert als Unternehmer oder Dienstnehmer einzustufen sei.