(Blazina, taxlex 11/2013, S. 389)
Im Rahmen einer Außenprüfung würden Rückstellungen meist einen Prüfungsschwerpunkt bilden, zumal deren Dotierung eine gewinnmindernde Betriebsausgabe darstelle. Sinn der Bildung einer Rückstellung sei der, dass Ausgaben, die mit großer Wahrscheinlichkeit erst zu einer späteren Zeit zu bezahlen seien, bereits jener Rechnungsperiode zugeordnet werden können, in welcher der Aufwand wirtschaftlich entstanden sei.