(Doralt, RdW 11/2013, S. 695)
Der Autor behandelt am Beispiel eines Bildhauers das sich in § 4 Abs 3 EStG befindende Abzugsverbot für Umlaufvermögen, "das keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegt".
(Doralt, RdW 11/2013, S. 695)
Der Autor behandelt am Beispiel eines Bildhauers das sich in § 4 Abs 3 EStG befindende Abzugsverbot für Umlaufvermögen, "das keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegt".