(Lang/Leb, ecolex 11/2013, S. 1033)
Seite 38
Das FamRÄG 2009 gewährte neue Gestaltungsmöglichkeiten iZm der Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens. Für (künftige) Ehepartner bestehe oftmals der Wunsch, umfangreiche Vorwegvereinbarungen (Eheverträge) abzuschließen. Die Autoren stellen sich die Frage, ob bzw wie derartige Vereinbarungen im Gebührenrecht zu behandeln sind.