UStG 1994: Art 6 Abs 3
VwGH 29. 4. 2014, 2012/16/0172
Gem Art 6 Abs 3 UStG (idF BGBl 1996/756) ist die Einfuhr der Gegenstände steuerfrei, die vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen verwendet werden; der Anmelder hat das Vorliegen der Voraussetzung des Art 7 leg cit buchmäßig nachzuweisen. Art 6 Abs 3 UStG ist dabei richtlinienkonform so auszulegen, dass sowohl der selbst als Anmelder auftretende Importeur, aber auch der vom Anmelder indirekt vertretene Importeur den Tatbestand des Art 6 Abs 3 UStG erfüllen und die anschließende innergemeinschaftliche Lieferung ausführen können (vgl VwGH 28. 3. 2014, 2012/15/0009, mwN).