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Einfuhrumsatzsteuer, Befreiung bei innergemeinschaftlicher Lieferung, Nachweisführung (UID)

JudikaturÖStZ 2014/777ÖStZ 2014, 473 Heft 18 v. 17.9.2014

UStG 1994: Art 6 Abs 3

VwGH 29. 4. 2014, 2012/16/0172

Gem Art 6 Abs 3 UStG (idF BGBl 1996/756) ist die Einfuhr der Gegenstände steuerfrei, die vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen verwendet werden; der Anmelder hat das Vorliegen der Voraussetzung des Art 7 leg cit buchmäßig nachzuweisen. Art 6 Abs 3 UStG ist dabei richtlinienkonform so auszulegen, dass sowohl der selbst als Anmelder auftretende Importeur, aber auch der vom Anmelder indirekt vertretene Importeur den Tatbestand des Art 6 Abs 3 UStG erfüllen und die anschließende innergemeinschaftliche Lieferung ausführen können (vgl VwGH 28. 3. 2014, 2012/15/0009, mwN).

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