UStG 1994: § 3a Abs 1a Z 1
VwGH 22. 5. 2014, 2011/15/0176
Die Verwendung von im Ausland (Deutschland) mit Vorsteuerabzugsberechtigung geleasten Fahrzeugen für den privaten Bedarf der Arbeitnehmer eines inländischen Unternehmens (Ansatz des vollen Sachbezugs) ist iSd § 3a Abs 1a Z 1a UStG (idF BGBl I 2003/134, für Zeiträume ab 1. 1. 2004) als fiktive Dienstleistung zu beurteilen. Mit dieser Gesetzesbestimmung hat der Gesetzgeber die Rechtstechnik der Mehrwertsteuerrichtlinien (vgl Art 6 Abs 2 lit a und b der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie bzw Art 26 Abs 1 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie) übernommen. Wie aus der Rechtsprechung des EuGH hervorgeht, will die genannte Richtlinienbestimmung die Nichtbesteuerung eines zu privaten Zwecken verwendeten Betriebsgegenstands verhindern (vgl EuGH 11. 9. 2003, C-155/01 , Cookies World, RN 56)